Was ist ein Barrierefreiheits-Audit?
Ein Barrierefreiheits-Audit prüft, ob Menschen mit Behinderungen deine Website oder App bedienen können. Wir testen sie gegen die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA, dokumentieren jede gefundene Barriere und sagen dir, was du zuerst beheben solltest. Am Ende steht kein Ampel-Score, sondern eine Liste konkreter Stellen mit Prioritäten. Sinnvoll ist ein Audit vor einem Relaunch, vor Ablauf der BFSG-Frist oder wenn schon eine Abmahnung auf dem Tisch liegt. Es zeigt dir schwarz auf weiß, wo deine digitale Anwendung heute steht.
Ablauf eines Audits
Ein Audit läuft bei uns in vier Schritten ab, vom Werkzeug bis zum Menschen am Screenreader. Zuerst der automatische Scan. Werkzeuge wie axe-core und Lighthouse finden Barrieren, die sich maschinell erkennen lassen: fehlende Alternativtexte, zu schwache Farbkontraste, kaputte Formular-Labels. Das deckt aber nur einen Teil der Kriterien ab. Ob ein Screenreader die Seite wirklich vorlesen kann oder ob sich ein Formular ohne Maus ausfüllen lässt, sieht kein automatischer Scan. Deshalb folgt der manuelle Test. Wir bedienen deine Seite so, wie blinde oder motorisch eingeschränkte Nutzer es tun: nur mit der Tastatur und mit Screenreadern wie NVDA, VoiceOver und JAWS. Hier zeigt sich, ob eine Bestellung, ein Login oder ein Kontaktformular ohne Maus funktioniert. Daraus wird der Prüfbericht. Du bekommst jede gefundene Barriere mit Verweis auf das verletzte WCAG-Kriterium, eine Einschätzung des Risikos und eine Reihenfolge, was zuerst dran ist. Kein hundertseitiges Tool-Protokoll, sondern eine Liste, mit der dein Team oder wir weiterarbeiten. Zum Schluss die Behebung. Auf Wunsch setzen wir die Korrekturen selbst um, von einzelnen Code-Anpassungen bis zur größeren Überarbeitung. Dein Design bleibt dabei erhalten. Danach unterstützen wir bei der Barrierefreiheitserklärung, die das BFSG vorschreibt.
- Automatischer Scan mit axe-core und Lighthouse
- Manueller Test mit Tastatur und Screenreadern (NVDA, VoiceOver, JAWS)
- Prüfbericht mit WCAG-Bezug, Risikobewertung und Prioritäten
- Umsetzung der Korrekturen auf Wunsch, Design bleibt erhalten
- Unterstützung bei der Barrierefreiheitserklärung
BFSG-Pflicht seit Juni 2025
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen in Deutschland anbieten. Wichtig: Die Pflicht trifft nicht nur große Konzerne, sondern auch kleinere und mittlere Unternehmen, Online-Shops, Dienstleister und App-Betreiber. Wer gegen das BFSG verstößt, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro sowie Abmahnungen. Das Gesetz setzt die europäische Richtlinie European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Es verlangt, dass digitale Produkte und Services für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind: Websites, mobile Apps, Online-Shops, Self-Service-Terminals und mehr. Ausgenommen sind im Wesentlichen Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz, sofern Barrierefreiheit eine unverhältnismäßige Belastung wäre. Alle anderen müssen handeln.
- Online-Shops und E-Commerce-Plattformen mit digitaler Bestellung
- Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister
- Telekommunikationsanbieter und Streamingdienste
- Verkehrs- und Mobilitätsanbieter mit digitalen Buchungssystemen
- SaaS-Anbieter und App-Betreiber
- Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden und über 2 Mio. Euro Jahresumsatz
Technologien und Standards
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein laufender Prozess. Wir arbeiten nach den anerkannten Standards und mit bewährten Werkzeugen. Der zentrale Standard sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) in der Stufe AA mit ihren vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Die EN 301 549 ist die europäische Norm, die die WCAG in den EU-Rahmen einbettet und die Grundlage für das BFSG bildet. Technisch setzen wir auf semantisches HTML5, korrekte ARIA-Rollen, ausreichende Farbkontraste und durchgängige Tastaturbedienung. Getestet wird mit automatisierten Werkzeugen wie axe-core und Lighthouse sowie manuell mit Screenreadern wie NVDA, VoiceOver und JAWS und mit Tastaturtests.
- WCAG 2.1 Level AA als Prüfstandard
- EN 301 549 als europäische Norm für digitale Barrierefreiheit
- Semantisches HTML5 und strukturierte Inhalte
- ARIA-Rollen und -Attribute für komplexe Komponenten
- Automatisiertes Testing mit axe-core und Lighthouse
- Manuelle Screenreader-Tests (NVDA, VoiceOver, JAWS)
- Tastaturnavigation und Fokus-Management
- Prüfung barrierefreier PDFs und Dokumente
Warum Hanse Holding
Wir verbinden Kenntnis der BFSG-Anforderungen mit sauberer technischer Umsetzung und bauen diese Standards auch in unsere eigene Website ein. Barrierefreiheit sehen wir nicht nur als Pflicht: Zugängliche Websites erreichen mehr Menschen, helfen beim Google-Ranking und stärken das Image. Wir liefern keine oberflächliche Schnellprüfung, sondern eine technisch saubere Lösung, die wirklich konform ist und nicht nur auf den ersten Blick so wirkt. Du bekommst einen festen Ansprechpartner, der dein Projekt von Anfang bis Ende begleitet, ohne Weitergabe an Subunternehmer. Dazu kommt Transparenz: feste Angebote, klar definierte Leistungen und offenes Reporting zum Fortschritt. Die rechtliche Auslegung im Einzelfall stimmen wir bei Bedarf mit spezialisierten Beratern ab.
- BFSG- und WCAG-Kompetenz aus der Projektpraxis
- Fester Ansprechpartner für das gesamte Projekt
- Transparente Festpreisangebote ohne versteckte Kosten
- Nachhaltige Lösungen statt kurzfristiger Schnellreparaturen
- Audit, Umsetzung und Betreuung aus einer Hand
- Erfahrung aus echten Web- und App-Projekten (etwa FeWo.de und Hotel Harlesiel), eigene Website nach diesen Standards gebaut




