Das Problem: BFSG-Pflicht seit Juni 2025
Seit dem 28.06.2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für alle Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen in Deutschland anbieten. Was viele Unternehmen unterschätzen: Die Pflicht betrifft nicht nur große Konzerne – auch mittelständische Unternehmen, Online-Shops, Dienstleister und App-Betreiber müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Wer gegen das BFSG verstößt, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro sowie Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbände. Das Gesetz setzt die europäische Richtlinie European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um und verlangt, dass digitale Produkte und Services für Menschen mit Behinderungen vollständig zugänglich sind. Dazu zählen Websites, mobile Apps, Online-Shops, Self-Service-Terminals und viele weitere digitale Angebote. Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro – sofern die Barrierefreiheit eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Alle anderen Unternehmen sind verpflichtet, aktiv zu handeln.
- Online-Shops und E-Commerce-Plattformen mit digitaler Bestellung
- Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister
- Telekommunikationsanbieter und Streamingdienste
- Verkehrs- und Mobilitätsdienstleister mit digitalen Buchungssystemen
- Software-as-a-Service-Anbieter (SaaS) und App-Betreiber
- Alle Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden und über 2 Mio. Euro Jahresumsatz
Unsere Lösung: WCAG-Audit und BFSG-Umsetzung
Wir begleiten dich vollständig auf dem Weg zur barrierefreien Website – von der ersten Analyse bis zur rechtskonformen Umsetzung und dauerhaften Betreuung. Unser strukturierter Prozess gibt dir Planungssicherheit und sorgt dafür, dass du keine bösen Überraschungen erlebst. Der erste Schritt ist unser professionelles WCAG-Audit: Unsere Experten analysieren deine bestehende Website oder Anwendung systematisch nach den Kriterien des WCAG 2.1 AA und der EN 301 549. Du erhältst einen detaillierten Prüfbericht mit allen identifizierten Barrieren, einer Risikobewertung und einem priorisierten Maßnahmenplan. So weißt du sofort, wo Handlungsbedarf besteht und was zuerst angegangen werden sollte. Im zweiten Schritt setzen wir die notwendigen Anpassungen um. Je nach Ausgangslage deiner Website kann das von gezielten Code-Korrekturen bis zu einer umfassenderen technischen Überarbeitung reichen. Wir sorgen dafür, dass alle Anforderungen des BFSG erfüllt werden – ohne dass du deine gewohnte Markenidentität und das Design aufgeben musst. Abschließend unterstützen wir dich bei der Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheitserklärung und stehen dir langfristig als Partner für das laufende Monitoring und die Pflege deiner barrierefreien Website zur Verfügung.
- Systematisches WCAG 2.1 AA Audit mit detailliertem Prüfbericht
- Priorisierter Maßnahmenplan mit klarer Kosten- und Zeitplanung
- Technische Umsetzung aller identifizierten Barrieren
- Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheitserklärung
- Schulung deines Teams für barrierefreie Content-Pflege
- Laufendes Monitoring und regelmäßige Re-Audits
Technologien und Standards
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Wir arbeiten nach den anerkannten internationalen Standards und setzen auf bewährte Technologien, um nachhaltige Lösungen zu schaffen. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) in der Konformitätsstufe AA sind der zentrale Standard für barrierefreie Websites. Sie definieren vier Grundprinzipien: Websites müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Die EN 301 549 ist die europäische Norm, die die WCAG in den rechtlichen Rahmen der EU einbettet und damit die Grundlage für das BFSG bildet. Technisch setzen wir auf semantisches HTML5, korrekt implementierte ARIA-Rollen und -Attribute sowie ausreichende Farbkontraste und tastaturgesteuerte Navigation. Für das Testing nutzen wir sowohl automatisierte Werkzeuge wie axe-core und Lighthouse als auch manuelle Tests mit Screenreadern wie NVDA und VoiceOver sowie Tastatur-Navigation-Tests.
- WCAG 2.1 Level AA als verbindlicher Prüfstandard
- EN 301 549 – Europäische Norm für digitale Barrierefreiheit
- Semantisches HTML5 und strukturierte Inhalte
- ARIA-Rollen und -Attribute für komplexe UI-Komponenten
- Automatisiertes Testing mit axe-core und Lighthouse
- Manuelle Screenreader-Tests (NVDA, VoiceOver, JAWS)
- Tastaturnavigation und Fokus-Management
- Barrierefreie PDF- und Dokumentenprüfung
Warum Hanse Holding
Als IT-Dienstleister mit Sitz in Bremen verbinden wir rechtliches Know-how mit technischer Exzellenz. Wir verstehen das BFSG nicht als bürokratische Pflicht, sondern als Chance: Barrierefreie Websites erreichen mehr Menschen, verbessern das Google-Ranking und stärken dein Unternehmensimage. Was uns von reinen Webagenturen oder SEO-Beratern unterscheidet: Wir liefern keine oberflächlichen Schnellprüfungen, sondern nachhaltige, technisch saubere Lösungen. Unser Team kennt sowohl die rechtlichen Anforderungen des BFSG als auch die technischen Details der WCAG-Konformität aus der täglichen Praxis. Du erhältst einen festen Ansprechpartner, der dein Projekt von Anfang bis Ende begleitet – ohne Übergaben an Unterauftragnehmer. Darüber hinaus bieten wir dir Transparenz: Feste Angebote, klar definierte Leistungsumfänge und ein offenes Reporting über den Fortschritt der Umsetzung. Kein Verstecken hinter Fachbegriffen, sondern verständliche Kommunikation auf Augenhöhe.
- Spezialisiertes Team mit BFSG- und WCAG-Expertise
- Fester Ansprechpartner für dein gesamtes Projekt
- Transparente Festpreisangebote ohne versteckte Kosten
- Nachhaltige Lösungen statt kurzfristiger Schnellreparaturen
- Kombiniertes Angebot: Audit, Umsetzung und laufende Betreuung aus einer Hand
- Erfahrung aus zahlreichen Web- und App-Projekten im DACH-Raum
