Hanse Holding

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hanse Holding & Consulting GmbH

I. Geltungsbereich

(1) Hanse Holding & Consulting GmbH, Am Markt 9, Bremen 28195 (nachfolgend „Hanse Holding") bietet Unternehmen Beratung, Entwicklung und Umsetzung von Software-Produkten im Mobile-, Desktop- und Web-Bereich. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

(2) Alle Lieferungen/Leistungen ausschließlich auf Basis dieser AGB; sie gelten auch für künftige Geschäfte. Der Kunde erkennt sie mit Auftrag/Bestellung an.

(3) Abweichungen/Ergänzungen bedürfen Schriftform (inkl. E-Mail).

(4) Abweichende AGB des Kunden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch Hanse Holding.

II. Vertragsabschluss

(1) Angebote sind freibleibend; Vertragsschluss durch schriftliche Auftragsbestätigung oder erste Erfüllungshandlung.

(2) Preis-/Leistungsangaben sind nur verbindlich, wenn schriftlich bestätigt.

(3) Angebote können bis zur Annahme widerrufen werden, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Änderungen/Ergänzungen des Kunden gelten als neues Angebot.

(5) Teillieferungen sind ohne besondere Zustimmung abnahmepflichtig.

III. Leistungsumfang

(1) Umfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot. Zusatz-/Fremdleistungen (z. B. Store-Upload, Domain, Hosting, Reise-/Übersetzungskosten) werden gesondert vergütet (Reise: Flug Economy, Bahn 2. Kl., Pkw 0,5 €/km, Mietwagen obere Mittelklasse; Hotel 4★).

(2) Ohne kundenseitige Vorgaben ist Hanse Holding in Konzeption/Design/Technik frei.

(3) Arbeiten nach bestem Wissen mit Fokus auf Wirtschaftlichkeit und Erfolg.

(4) Änderungswünsche über Angebot hinaus → Mehrkosten; Verzögerungen kundenseitig → angemessene Vergütungserhöhung.

(5) Keine Rechtsberatung/Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit.

(6) Leistungen können ganz/teilweise durch verbundene Dritte erbracht werden.

IV. Domains

(1) Bei Domain-Beschaffung/Pflege handelt Hanse Holding nur als Vermittler; Rechte/Pflichten entstehen ausschließlich zwischen Kunde und Registrierungsstelle.

(2) Keine Gewähr für Rechtefreiheit/Bestand der Domain; Freistellung bei Ansprüchen Dritter.

V. Beratungen und Schulungen

(1) Leistungen umfassen u. a. Beratung, Analysen, Workshops, Schulungen, Coachings.

(2) Unabhängige, weisungsfreie Dienstleistung ohne Erfolgsschuld; Umsetzung liegt in Kundeverantwortung.

(3) Sofern nicht anders: Tageshonorar je angefangenem Tag; Reisezeiten vergütungspflichtig; 50 % Vorschuss möglich; Reise-/Unterbringung vorab zu erstatten.

(4) Terminverlegung/Ausfall: höhere Gewalt etc. → Nachholtermin binnen 6 Monaten; Kundenabsage → je nach Wiederbelegung 20 % Bearbeitungsgebühr bzw. 50 %/100 % gemäß Fristen; Nachweis geringeren Schadens bleibt zulässig.

VI. Softwarepflege

(1) Gilt, wenn beauftragt.

(2) Pflegeleistungen (je nach Angebot): Störungsbeseitigung, Anwender-Support (z. B. In-App/E-Mail), Updates/Upgrades/OS-Anpassungen, Doku-Updates (DE/EN), Reporting, Portierungen, notwendige Anpassungen bei OS-Änderungen, Erweiterungen (soweit realisierbar), Fehlerdiagnose, technische Empfehlungen.

(3) Unabhängige Dienstleistung ohne Erfolgsschuld; Umsetzungsempfehlungen in Kundeverantwortung.

(4) Sofern nicht anders: 180 €/h im 15-Min-Takt; Reisezeiten vergütungspflichtig; Rechnungstellung nach Leistung; 50 % Vorschuss möglich; Reise/Unterkunft vorab zu erstatten.

VII. Vertragslaufzeit/-verlängerung/-kündigung

(1) Laufzeit bei Dauerschuld: 1 Jahr, automatische Verlängerung um 1 Jahr, Kündigung schriftlich 1 Monat vor Laufzeitende.

(2) Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. Zahlungsverzug trotz Abmahnung).

(3) Abmahnung entbehrlich bei Unzumutbarkeit.

(4) Kündigung einzelner Optionen lässt Hauptvertrag unberührt.

(5) Ordentliche/außerordentliche Kündigung schriftlich.

(6) Nach Vertragsende keine Leistungspflicht; Löschung serverseitiger Daten nach 10 Tagen möglich; rechtzeitige Sicherung liegt beim Kunden; nicht transferierte Domains können freigegeben werden.

VIII. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Regelmäßige Abstimmung; wöchentliches Fortschritts-Update in Textform; notwendige Mitwirkung wird gewährleistet.

(2) Konzepte, die die Anforderungen erfüllen, werden in Textform freigegeben.

(3) Entwürfe/Testversionen etc. binnen 5 Werktagen prüfen und freigeben/rügen; sonst gilt Freigabe (Hinweis auf Rechtsfolge erfolgt).

(4) Rechtliche Zulässigkeit prüft der Kunde; externe Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch im Namen/Auftrag des Kunden.

(5) Kunde liefert benötigte Inhalte/Unterlagen rechtzeitig und in geeigneter Form; Hanse Holding prüft Inhalte nicht auf Zweckdienlichkeit; offenkundige Fehler werden angezeigt.

(6) Umstände, die Vertragserfüllung gefährden, sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

IX. Leistungs-/Lieferfristen

(1) Nur verbindlich, wenn schriftlich vereinbart.

(2) Voraussetzung: geklärter Auftrag, Genehmigungen, Zahlungen/Sicherheiten/Mitwirkung (Daten, Infos, Freigaben) rechtzeitig erbracht; sonst angemessene Verlängerung.

(3) Prüfzeiten des Kunden unterbrechen Fristen.

(4) Änderungswünsche verlängern Lieferzeit.

(5) Höhere Gewalt/Dritte/unvorhersehbare Ereignisse → angemessene Verlängerung.

(6) Verzug: Rechte erst nach Nachfrist ≥ 10 Tage.

(7) Teillieferungen zulässig.

X. Änderungen / Change Request

(1) Bei Werkerfolg kann der Kunde bis Abnahme Änderungen verlangen.

(2) Zusätzliche Leistungen/Erweiterungen gesondert zu vereinbaren/vergüten.

(3) Change-Request schriftlich; Hanse Holding kann ablehnen; erstellt CR-Angebot mit Beschreibung und Kostenvoranschlag.

(4) Wirksamkeit erst mit schriftlicher Annahme; ohne Annahme können Prüf-/Erstellungsaufwände berechnet werden.

(5) Änderungen können auch pragmatisch zwischen Projektleitern vereinbart und protokolliert werden.

XI. Abnahme

(1) Bei Werkerfolg: Bereitstellung auf festzulegendem Server; Abnahme binnen 10 Werktagen, wenn fertigungskonform; schriftliche Bestätigung.

(2) Nutzung oder keine erhebliche Mängelrüge binnen 10 Tagen → fingierte Abnahme.

(3) Unberechtigte Nichtabnahme → Abrechnung wie abgenommen.

XII. Preise/Zahlung

(1) Nettopreise zzgl. USt.; Versand/Verpackung separat; sofort fällig ohne Abzug. Vorschüsse/Abschläge zulässig; bei Nichtzahlung Leistungsstopp/Kündigung mit Abrechnung bis Kündigung bzw. pauschal abzüglich ersparter Aufwendungen.

(2) Eigentum/Rechte bis Vollzahlung vorbehalten.

(3) Teilleistungen monatlich abrechenbar.

(4) Gesamtfälligkeit bei drohender Insolvenz/Überschuldung etc.; Sicherheitsleistungen oder Rücktritt möglich.

(5) Fremdkosten im Namen des Kunden oder im Eigennamen mit Handling-Fee 15 %; Vorkasse vorbehalten.

XIII. Zahlungsverzug

(1) Bei Verzug: Leistungsverweigerung bis Ausgleich.

(2) Mahnpauschale 40 € je Mahnung.

XIV. Zurückbehaltung/Aufrechnung/Abtretung

(1) Zurückbehaltung/Aufrechnung nur bei unbestrittenen/rechtskräftigen Gegenansprüchen.

(2) Abtretung/Übertragung ohne Einwilligung unzulässig (Ausnahme: verbundene Unternehmen §§ 15 ff. AktG).

(3) Hanse Holding kann Rechte/Pflichten mit Kundenzustimmung auf Dritte übertragen.

XV. Haftung/Verjährung

(1) Wahlrecht der Nacherfüllung bei Hanse Holding.

(2) Zumutbare Fehlerumgehung gilt als Nacherfüllung.

(3) Doku wird ggf. angepasst.

(4) Schutzrechtsansprüche Dritter gegen den Kunden: Hanse Holding verteidigt/freistellt bei rechtzeitiger Unterrichtung und Entscheidungshoheit.

(5) Untersuchungs-/Rügepflicht binnen 10 Tagen; sonst Genehmigungswirkung.

(6) Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(7) Datensicherungs-Schadenersatz auf Wiederherstellungskosten bei ordnungsgemäßer Kundensicherung begrenzt.

(8) Keine Haftungsbegrenzung bei Garantie-/Kardinalpflichtverletzung; dann auf vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(9) Sachmängel: Verjährung 12 Monate (Produkthaftung unberührt).

(10) Rechtsmängel: Beginn bei Geltendmachung/Erkenntnis; Verjährung 6 Monate.

(11) Sonstige Ansprüche wegen Pflichtverletzung: Verjährung 1 Jahr ab gesetzlichem Beginn.

(12) Übergebene Gegenstände werden nicht versichert; Haftung nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.

(13) Ausnahmen: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Leben/Körper/Gesundheit.

XVI. Aufbewahrung/Archivierung/Herausgabe

Projektdateien/Assets/Apps urheberrechtlich geschützt und Eigentum von Hanse Holding. Herausgabe offener Daten nur ohne Rechteübertragung, sofern nicht anders vereinbart; Transferkosten trägt Kunde. Rohdaten/Projektdateien werden 1 Jahr ab Abnahme ohne Vergütung aufbewahrt; danach Vernichtung möglich; Haftung für Archivierungsverlust nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.

XVII. Freihaltung

(1) Kunde verfügt über erforderliche Nutzungsrechte an angelieferten Materialien und räumt Hanse Holding zur Bearbeitung/Verwertung notwendige Rechte ein.

(2) Ansprüche Dritter gegen Hanse Holding aus Kundematerial: Kunde verteidigt/freistellt bei rechtzeitiger Unterrichtung.

XVIII. Nutzungsrechte/Lizenzen

(1) Sämtliche Rechte liegen grundsätzlich bei Hanse Holding, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

(2) Mit Vollzahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht zum vereinbarten Zweck/Dauer/Umfang; Quelltexte/Roh-/Arbeitsdateien nur gegen gesonderte Vergütung und schriftliche Zustimmung.

(3) Zeitlich beschränkte Rechte enden mit Frist/Kündigung: Nutzung einstellen, Datenträger/Dokumentationen zurückgeben oder vernichten; gespeicherte Software löschen (sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht).

(4) Unberechtigte Nutzung → angemessene Lizenzgebühr + Vertragsstrafe (gerichtlich überprüfbar) + Aufwendungsersatz; Freistellung bei Drittansprüchen.

(5) Wiederverwendung von Ideenkonzepten/Komponenten in anderen Projekten vorbehalten, sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

(6) Eigenwerbung/Hinweis auf Firma zulässig, soweit keine berechtigten Kundeninteressen entgegenstehen.

XIX. Gewährleistung

(1) Offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen rügen; verdeckte Mängel binnen 10 Tagen ab Entdeckung.

(2) Subjektive Qualitätsabweichungen (z. B. Farb-/Helligkeit/Kontrast/Lautstärke) begründen keine Gewährleistung.

(3) Gewährleistung nach Wahl: Nachbesserung oder Ersatz; angemessene Frist ist einzuräumen; Erlöschen bei eigenmächtigen Änderungen am Code/Material.

(4) Änderungen an gelieferten Originaldateien durch den Auftraggeber → Gewährleistung erlischt.

(5) Software-Sonderregel: Abnahme bei fehlenden Mängeln Kat. A/B; Definition A/B/C wie im Ausgangstext; dreimalige erfolglose Nachbesserung A/B → außerordentliches Kündigungsrecht; Streit über Klassifizierung → Gutachter (IHK [Ort]); Kosten trägt die unterliegende Partei; C-Mängel sind unwesentlich und fristgerecht zu beheben.

XX. Geheimhaltung/Datenschutz

(1) Vertraulichkeit beiderseits; Nutzung nur für Zusammenarbeit.

(2) Vertrauliche Informationen: alle erkennbar vertraulichen Inhalte/Unterlagen/Quell- und Programmcodes etc.

(3) Ausnahmen: vorbekannt/rechtmäßig, veröffentlicht, zur Weitergabe freigegeben.

(4) Dritte informieren; keine Verwertung ohne Zustimmung.

(5) Kunde fertigt Sicherheitskopien; trägt Verantwortung (auch ggü. Dritten) für überlassene Daten; Transport auf Risiko des Kunden.

(6) Hanse Holding beachtet DSGVO/BDSG und gewährleistet Datensicherheit.

XXI. Abwerbungsverbot

Kein Abwerben/Anstellen/Vertragsverhältnis mit Mitarbeitern/Freelancern von Hanse Holding während der Zusammenarbeit und 6 Monate danach.

XXII. Recht/Gerichtsstand/Erfüllungsort

(1) Erfüllungsort für alle Verträge ist der Geschäftssitz der. Gerichtsstand: Bremen (bei Kaufleuten/öR-Körperschaften); Hanse Holding kann auch am Sitz des Kunden klagen; ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

(2) Ausschließlich deutsches Recht; UN-Kaufrecht und internationales Privatrecht ausgeschlossen.